Rathaus & Politik

Herzlich willkommen auf dem städtischen Informationsportal. Sie finden hier u.a. die wichtigsten Online-Dienstleistungen der Stadtverwaltung Kronach, ebenso eine Aufstellung mit Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner im Rathaus und bei den Eigenbetrieben, aktuelle Nachrichten aus dem Rathaus und Informationen zur Arbeit des Stadtratsgremiums und seiner Ausschüsse.

Informations- und Kommunikationstechnologien; Beantragung einer Förderung für Projekte von Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen

Wenn Sie eine Idee zur (Weiter-)Entwicklung innovativer Technologien in den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Ziel ist, Wissen aus der Forschung in die Industrie zu übertragen.

Adresse & Kontakt

 
Öffnungszeiten

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Projekte zur Erforschung, Entwicklung und Nutzung innovativer Technologien in den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), die Partner aus der Wissenschaft allein oder Verbünde aus Wissenschaft und Wirtschaft durchführen wollen.

Sie können allein oder gemeinsam mit Verbundpartnern eine Förderung für akademische Grundlagenprojekte oder übergreifende Technologieallianzen beantragen. Voraussetzung ist, dass diese einen signifikanten Technologiebeitrag zur Beherrschung zukünftiger komplexer IT-Systeme versprechen. Eine Förderung ist in folgenden Bereichen möglich:

  • IKT-Wirtschaft
  • Mobilität, Fahrzeugindustrie und Transport
  • Maschinenbau, Prozesstechnik, Automatisierung
  • Gesundheit, Medizintechnik
  • Logistik
  • Innovative nutzerorientierte Dienstleistungen
  • Energie (insbesondere erneuerbare Energien)
  • Umwelt und Ressourcenschutz

Sie können Förderung für basisorientierte Projekte oder Technologieallianzen beantragen.

Basisorientierte Projekte sind akademisch geprägte Einzel- und Verbundprojekte, die Themengebiete erforschen, die Voraussetzungen für viele Anwendungsfelder schaffen. Wie zum Beispiel Algorithmenentwicklung, Softwaremethoden oder Werkzeuge für Datenstrukturen. Als Voraussetzung für die Förderung müssen Sie eine Forschungsstrategie vorlegen.

Außerdem können Sie als breitausgerichteter Verbund aus Wissenschaft und Wirtschaft Förderung als Technologieallianz beantragen. Diese muss entweder eine breit ausgerichtete, branchenoffene Technologieinnovation schaffen oder branchenübergreifende Basistechnologien entwickeln und in die Anwendung bringen. Eine Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an solchen Verbünden ist zwingend notwendig.

Als Hochschule, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtung im nicht-wirtschaftlichen Bereich können Sie sich bis zu 100 Prozent der projektbezogenen Kosten/Ausgaben fördern lassen.

Hochschulen und Universitätskliniken können für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent bekommen.

Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können Sie im Verbund eine Förderung von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten erhalten.

Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Antragsberechtigt sind:

  • kleine und mittlere Unternehmen. Dies bedeutet,
    • Sie beschäftigen weniger als 250 Mitarbeitende,
    • haben einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen EUR oder
    • haben eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen EUR im vergangenen Geschäftsjahr gehabt
  • Unternehmen, die kein KMU sind
  • Hochschulen
  • universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Weitere Voraussetzungen für Unternehmen:

  • Sie verfügen über festangestellte Mitarbeitende mit nachgewiesenem Fachwissen in der Informatik und ausgewiesener Expertise in den adressierten Fachgebieten im erforderlichen Umfang.
  • Sie sind in der Lage, den im Rahmen einer Anteilsfinanzierung des Vorhabens aufzubringenden Eigenanteil aus dem laufenden Geschäftsbetrieb heraus aufzubringen.

Allgemein gilt:

  • Sie führen ein Forschungs und Entwicklungsprojekt mit Partnern aus Wissenschaft oder Wirtschaft durch, das folgende Voraussetzungen erfüllt:
    • Schwerpunkt und Neuheitsgrad der Vorhaben müssen auf komplexe IT-Systeme mit Fokus auf eingebetteten Systemen (Embedded Systems), intelligente Lernende Systeme oder Internet der Dinge und Dienste liegen, bei denen ein deutlicher Mehrwert gegenüber etablierten Verfahren oder Lösungen entsteht.
    • Sie haben eine ausreichende Datengrundlage sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht.
    • Der Schutz personenbezogener Daten muss sichergestellt werden. Die Berücksichtigung europäischer und deutscher Datenschutzrichtlinien ist zwingend erforderlich.
    • Die Ergebnisse müssen über den Verbund hinaus dem Standort Deutschland zugutekommen.

Die Neu- oder Weiterentwicklung von Hardware ist nicht förderfähig.

Sie können Ihre Projektskizze bis zum 30.06.2024 beim beauftragten Projektträger des BMBF (DLR-PT) einreichen.

Online-Skizzentool (PT-Outline) für Produktionsforschung Mit dem Online-Tool PT-Outline können Sie Ihre Projektskizze online einreichen.
easy-Online - Elektronisches Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen Sie können über easy-Online Fördermittel des Bundes online beantragen.

Abgabe: keine

  • verwaltungsgerichtliche Klage
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