Rathaus & Politik

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Künstliche Intelligenz; Beantragung einer Förderung für Projekte kleiner und mittlerer Unternehmen

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen allein oder mit Partnern aus Wissenschaft und/oder Wirtschaft ein neues, noch nicht begonnenes Projekt im Bereich Künstliche Intelligenz durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung bekommen.

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Öffnungszeiten

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Projekte zur Erforschung, Entwicklung und Nutzung von Methoden der Künstlichen Intelligenz (KI), die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Partnern aus Wissenschaft und/oder Wirtschaft durchführen wollen.

Sie können als KMU allein oder gemeinsam mit Verbundpartnern eine Förderung der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten für folgende Projekte bekommen, wenn diese einen signifikanten Neuheitsgrad gegenüber dem aktuellen internationalen Stand der Wissenschaft und Technik im Bereich von KI-Methoden aufweisen.

Außerdem können Vorhaben mit weiteren KI-bezogenen Ansätzen im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) gefördert werden.

Als KMU können Sie in der Regel eine Förderung von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten erhalten.

Als junges Unternehmen beziehungsweise Start-up aus dem KI-Bereich können Sie eine anteilige Förderung für zuwendungsfähige projektbezogene Kosten bis maximal 100.000 EUR pro Jahr bekommen. Die Förderung kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 75 Prozent der projektbezogenen Kosten betragen.

Wenn Sie nicht alle Kriterien erfüllen, um als KMU zu gelten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung von maximal 35 Prozent der projektbezogenen Kosten bekommen.

Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen oder vergleichbare Institutionen im nicht-wirtschaftlichen Bereich können als Verbundpartner eines KMU individuell eine Förderung von bis zu 100 Prozent der projektbezogenen Kosten beziehungsweise Ausgaben bekommen.

Hochschulen und Universitätskliniken können für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich zu den vom BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent bekommen.

Sie können keine Förderung bekommen für

  • die übliche Grundausstattung,
  • eine Neuentwicklung oder Adaption ausschließlich innerbetrieblich genutzter Basiskomponenten oder
  • den Einsatz von KI
    • in der Medizin,
    • für Personal-Anwendungen,
    • im Marketing oder in der Kundenbetreuung,
    • in der IT-Sicherheit,
    • in der vorausschauenden Wartung (Predictive Maintenance) oder
    • in robotischen Systemen für die Pflege.

Die Ergebnisse des geförderten Projekts dürfen Sie nur in der Bundesrepublik Deutschland oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in der Schweiz nutzen.

Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Antragsberechtigt sind:

  • kleine und mittlere Unternehmen. Dies bedeutet,
    • Sie beschäftigen weniger als 250 Mitarbeitende,
    • haben einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen EUR oder
    • haben eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen EUR im vergangenen Geschäftsjahr gehabt.
  • Unternehmen, die kein KMU sind
  • Hochschulen
  • universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Verbände
  • Vereine
  • sonstige Organisationen mit Interesse an Forschung und Entwicklung (FuE)

Weitere Voraussetzungen für Start-Ups:

  • Sie haben die Gründungsphase abgeschlossen, die produktive Geschäftstätigkeit aufgenommen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit am Markt durch entsprechende Kundenprojekte beziehungsweise Aufträge nachweisen können.
  • Sie verfügen über festangestellte Mitarbeitende mit nachgewiesenem Fachwissen in der Informatik und ausgewiesener Expertise in den KIFachgebieten im erforderlichen Umfang.
  • Sie sind in der Lage, den im Rahmen einer Anteilsfinanzierung des Vorhabens aufzubringenden Eigenanteil aus dem laufenden Geschäftsbetrieb heraus aufzubringen.

Allgemein gilt:

  • Sie führen ein Forschungs und Entwicklungsprojekt mit Partnern aus Wissenschaft oder Wirtschaft durch, das folgende Voraussetzungen erfüllt:
    • Schwerpunkt und Neuheitsgrad der Vorhaben müssen auf intelligenten Ansätzen liegen, bei denen die einzusetzende KI zu einem deutlichen Mehrwert gegenüber etablierten Verfahren führt.
    • Der Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre muss sichergestellt werden und die soziale und kulturelle Teilhabe von Personen berücksichtigt werden.
    • Die Vorhaben müssen KMU-getrieben sein und ihre Ergebnisse über den Verbund hinaus dem Standort Deutschland zugutekommen.
    • Sie haben eine ausreichende Datengrundlage sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht.
    • Die zu entwickelnden Lösungen sollen einfach übertragbar und in verschiedenen Domänen anwendbar sein.
    • Das Projekt kommt aus dem Themenspektrum
      • automatisierte Informationsaufbereitung
      • digitale Assistenten: zum Beispiel für Personen in gefährlichen beziehungsweise belastenden Umgebungen, für den sozialen Bereich (unter anderem eingeschränkte beziehungsweise ältere Menschen, selbstbestimmtes Leben, Menschen in Belastungssituationen)
      • Computer Vision beziehungsweise Bildverstehen
      • Sprach- und Textverstehen:
        • domänenspezifische Inhalte
        • zielgruppenspezifische Inhalte, zum Beispiel Alter, Dialekt, Nicht-Muttersprachler
        • privacy-by-design-Ansätze bei solchen Systemen
      • datengetriebene Systeme und Datenengineering
      • Grundfragen zu intelligenten Systemen:
        • zum Beispiel Nachvollziehbarkeit und Erklärbarkeit von Prozessen und Systemen zur automatisierten Entscheidungsunterstützung und -findung;
        • neue Ansätze zur Herstellung von Transparenz in KI-Systemen.
    • Das Projekt stammt aus einer der Domänen
      • Erneuerbare Energien, Ökologie und Umweltschutz,
      • Logistik, Mobilität und Automobil,
      • Produktionstechnologien, Prozesssteuerung und Automatisierung,
      • innovative nutzerorientierte Dienstleistungen oder
      • Daten- und Informations- und Kommunikationstechnik-Wirtschaft (ITK).
  • Die Berücksichtigung europäischer und deutscher Datenschutzrichtlinien ist zwingend erforderlich. Die Neu- oder Weiterentwicklung von Hardware ist nicht förderfähig.

Sie können Ihre Projektskizze jederzeit beim beauftragten Projektträger des BMBF (DLR-PT) einreichen. Beachten Sie aber den Bewertungsstichtag 15.10.2023 für Projektskizzen.

Die Vorlagefrist gilt nicht al Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

easy-Online - Elektronisches Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen Sie können über easy-Online Fördermittel des Bundes online beantragen.

Abgabe: keine

  • verwaltungsgerichtliche Klage
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