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Rentenversicherungskonto; Beantragung der Klärung

Um zu prüfen, ob die Daten für Ihre spätere Rente vollständig und richtig sind, können Sie die Klärung Ihres Versicherungskontos bei der Rentenversicherung beantragen.


Rentenauskunft; Anforderung bei der gesetzlichen Rentenversicherung

Möchten Sie eine Auskunft über Ihre künftigen Rentenansprüche und Ihren Rentenbeginn haben, können Sie diese jederzeit formlos anfordern.


Renteninformation; Anforderung

Ab Ihrem 27. Geburtstag bekommen Sie jährlich eine Renteninformation von Ihrem Rentenversicherungsträger, wenn Sie insgesamt mindestens 5 Jahre Beiträge gezahlt haben. Sie können die Renteninformation auch jederzeit formlos anfordern.


Rentenauskunft von der Landwirtschaftlichen Alterskasse; Anforderung

Sie sind oder waren in der Landwirtschaftlichen Alterskasse versichert und benötigen eine Auskunft über Ihre künftigen Altersrentenansprüche und Ihren Rentenbeginn? Diese können Sie jederzeit formlos anfordern.


Landwirtschaftliche Alterskasse; Beantragung der Befreiung von der Versicherungspflicht für mitarbeitende Familienangehörige

Wenn Sie als Angehöriger in einem Landwirtschaftlichen Unternehmen arbeiten, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Versicherungspflicht der Landwirtschaftlichen Alterskasse befreien lassen.


Versicherungsverlauf; Anforderung bei der landwirtschaftlichen Alterskasse

Wenn Sie sich über Ihre bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) bereits zurückgelegten Versicherungszeiten informieren wollen, können Sie jederzeit formlos einen Versicherungsverlauf anfordern.


Melderegister; Beantragung einer Auskunftssperre oder Übermittlungssperre

Sie können Ihre Daten durch die Meldebehörde im Melderegister sperren lassen (Auskunftssperre). In bestimmten Fällen können Sie der Weitergabe Ihrer Meldedaten widersprechen (Übermittlungssperre).


Wohnungssuche; Unterstützung

Gemeinden und Landratsämter können hilfsbedürftige Wohnungssuchende bei der Wohnungssuche unterstützen.

Wohnsitz; Anmeldung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.


Wohnsitz; Abmeldung

Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.


Wohnsitz; Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung

Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und bewohnen, ist eine Wohnung Ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist.


Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen.


Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung

Bei Halterwechsel durch Verkauf, Erbschaft, Schenkung etc., Wohnort- oder Betriebssitzwechsel oder nach Außerbetriebsetzung ist das Kraftfahrzeug ggf. auf seinen neuen Halter umzuschreiben bzw. auf den bisherigen Halter wieder zuzulassen oder die Halterdaten sind zu berichtigen.

Meldebescheinigung; Beantragung

Eine Meldebescheinigung über Ihren Wohnsitz und ggf. weitere Daten wird für eine Vielzahl von täglichen Angelegenheiten benötigt.


Melderegisterauskunft; Beantragung einer Selbstauskunft aus dem Melderegister

Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

Melderegisterauskunft; Beantragung einer einfachen oder erweiterten Auskunft aus dem Melderegister

Wenn Sie eine Person suchen (z. B. frühere Bekannte, Schulfreunde) so besteht für Sie die Möglichkeit, bei der jeweiligen Meldebehörde oder über das Internet (gegen Gebühr) eine Melderegisterauskunft zu beantragen.

Hundesteuer; An- und Abmeldung eines Hundes

Die Gemeinden legen fest, in welchen Fällen Hunde an- und ggf. wieder abzumelden sind.

Kraftfahrzeug; Beantragung der Außerbetriebsetzung

Die Zulassung eines Kraftfahrzeugs kann durch seine Außerbetriebsetzung unterbrochen werden.

Binnenschiffer und Seeleute; Anmeldung

Wenn Sie auf ein Binnenschiff ziehen, müssen Sie sich anmelden. Als Reeder von Seeschiffen müssen Sie den Kapitän und die Besatzungsmitglieder an- und abmelden.


Wohnsitz; Anmeldung des Aufenthalts in Krankenhäusern, Heimen oder ähnlichen Einrichtungen

Wenn Sie in ein Krankenhaus, Pflegeheim oder eine sonstige Einrichtung, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dient, aufgenommen werden, müssen Sie sich nicht anmelden, solange Sie für eine Wohnung im Inland gemeldet sind.


Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung

Der Staat fördert die Anpassung von Eigenwohnraum (eigenes Haus oder eigengenutzte Eigentumswohnung) für Menschen mit Behinderung (§ 2 Abs. 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch).


Beherbergungsstätte; Anmeldung

Ausländer müssen bei Unterkunft in einer Beherbergungsstätte (z.B. Hotel oder Pension) am Tag ihrer Ankunft einen besonderen Meldeschein für Beherbergungsstätten unterschreiben.


Grundsteuer; Erhalt des Grundsteuerbescheids und Zahlung an die Gemeinde

Die Gemeinden erheben zur Finanzierung ihrer Aufgaben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern Grundsteuer. Die Gemeinde setzt die Grundsteuer anhand ihres Hebesatzes fest und versendet die Grundsteuerbescheide.


Wohnberechtigungsschein und Benennung für Wohnung; Beantragung

Der Verfügungsberechtigte darf eine geförderte (Sozial-) Mietwohnung nur dann überlassen, wenn ihm der Wohnungssuchende einen Wohnberechtigungsschein vorgelegt hat oder wenn ihm die zuständige Stelle diesen Wohnungssuchenden benannt hat.

Sozialmietwohnungen; Anzeigen durch Vermieter

Der Vermieter einer geförderten (Sozial-) Mietwohnung unterliegt bestimmten Pflichten, etwa darf er diese nur Wohnungssuchenden überlassen, die von der zuständigen Stelle benannt wurden oder einen Wohnberechtigungsschein vorlegen.