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Marktordnung; Erlass

Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benützung von Märkten Satzungen erlassen.


Kommunale Partnerschaften; Pflege

"Kommunale Partnerschaften" sind partnerschaftliche Verbindungen bayerischer Gemeinden, Landkreise und Bezirke mit entsprechenden Kommunen im Ausland. Sie sind vereinbarte Freundschaftsverhältnisse zwischen den Kommunen verschiedener Länder.


Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz; Maßnahmen der Kommune

Die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.


Hochwasser; Festsetzung von Überschwemmungsgebieten

Die Bayerische Wasserwirtschaftsverwaltung ermittelt Überschwemmungsgebiete für ein 100-jährliches Hochwasserereignis, die von den Kreisverwaltungsbehörden durch Rechtsverordnung festgesetzt werden.

Gewässer erster und zweiter Ordnung; Informationen zum Hochwasserschutz

Staat und Kommunen treffen Schutzmaßnahmen und Vorbereitungen, um die Auswirkungen von Hochwasser zu begrenzen. Daneben ist jeder Einzelne gefordert eigene Vorbereitungen zu treffen, um dadurch Schäden zu vermeiden oder zu verhindern.

Vorschlagswesen; Vorschläge von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Weiterentwicklung der kommunalen Behörde

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer kommunalen Behörde können zu unterschiedlichen Themen Verbesserungsvorschläge einreichen.

Kommunale Unternehmen; Betrieb

Gemeinden, Landkreise und Bezirke können Unternehmen außerhalb ihrer allgemeinen Verwaltung als Eigenbetriebe, selbständige Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts oder in Rechtsformen des Privatrechts betreiben.


Kommunale Straßen- und Brückenbauvorhaben; Beantragung einer Förderung nach dem Kommunalen Sonderbaulastprogramm

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für Baumaßnahmen an Staatsstraßen, sowie für den Bau von selbständigen Radwegen und für Maßnahmen zur Verbesserung von Barrierefreiheit und Zuwegung vom Individual- zum öffentlichen Verkehr.


Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen; Beantragung der Auszahlung des Kostenanteils des Bundes/Landes

Die Auszahlung des Kostenanteils des Bundes/Landes bei Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz bei Straßen in kommunaler Baulast ist bei der zuständigen Regierung zu beantragen.


Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen; Beratung der Kommunen

Die Regierungen beraten kommunale Straßenbaulastträger bei Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz.


Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen; Beantragung der Genehmigung einer Vereinbarung

Kreuzungsvereinbarungen können der Genehmigungspflicht nach § 5 EKrG unterfallen.


Winterdienst; Räumung und Streuung bei Schnee und Eisglätte

Die Pflicht, Schnee zu räumen und bei Glätte (Schneeglätte und Glatteis) zu streuen, wird üblicherweise unter dem Begriff der Pflicht zum Winterdienst zusammengefasst.

Radverkehrsinfrastruktur; Beantragung einer Förderung für Investitionen zur Verbesserung des Radverkehrs

Mit dem Sonderprogramm "Stadt und Land" unterstützt der Bund die Länder und die Kommunen dabei, die Radverkehrsinfrastruktur zu verbessern.


Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für höhengleiche Kreuzungen

Neue Kreuzungen von Eisenbahnen und kraftfahrzeugfähigen Straßen müssen grundsätzlich als Überführungen gebaut werden. In Einzelfällen kann, insbesondere bei schwachem Verkehr, eine Ausnahme davon zugelassen werden.


Gemeindestraßen, Wege und Plätze; Widmung

Eine Widmung ist die Verfügung, durch die eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält.

Medizinische Versorgung; Angebote des Bezirks

Die Bezirke stellen in den Fachbereichen Psychiatrie und Neurologie die medizinische stationäre, teilstationäre und ambulante Versorgung aller ihrer Bürgerinnen und Bürger sicher.

Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber (ANKER); Betrieb

Der Freistaat Bayern unterhält Aufnahmeeinrichtungen im Sinne des § 44 Asylgesetz (AsylG), welche durch die Regierungen errichtet und betrieben werden.


Förderschule und Schule für Kranke; Errichtung, Auflösung und Festlegung der Schulsprengel

Staatliche Förderschulen und Schulen für Kranke werden durch Rechtsverordnung errichtet und aufgelöst. Hier sind auch die Schulsprengel festgelegt.


Kultur; Pflege von Brauchtum und Trachten durch den Bezirk

Die Heimatpflege ist ein wesentlicher Bestandteil der regionalen Kulturarbeit der Bezirke.

Kultur; Pflege von Musik und Medien durch den Bezirk

Die Bezirke erforschen und fördern die regionale Musikkultur und unterhalten oder fördern Musikakademien und Berufsfachschulen für Musik sowie Forschungs- und Beratungsstellen für Volksmusik. Ehrenamtliche Popularmusikbeauftragte runden das Angebot ab.

Kultur; Informationen zur Kulturarbeit der Bezirke

Die Pflege der regionalen Kultur gehört zu einer der zentralen Aufgaben der Bezirke. Als aktive Partner und Förderer der regionalen Kulturarbeit wollen die Bezirke dazu beitragen, ein lebendiges, soziales und der jeweiligen Region verbundenes Gemeinschaftsleben zu gestalten.

Lehrrettungswachen für die Notfallsanitäter-Ausbildung; Beantragung der Genehmigung

Rettungswachen, die Notfallsanitäter ausbilden, müssen von der Regierung staatlich genehmigt werden.

Hausunterricht; Beantragung von Kostenersatz für Mehrarbeit durch nicht staatliches Lehrpersonal

Nicht staatliches Lehrpersonal, das Hausunterricht leistet, kann für die dadurch entstehende Mehrarbeit Kostenersatz verlangen.

Hinweisgeberschutz; Übermittlung von Hinweisen bei Verstößen durch Beschäftigte im Geschäftsbereich des Bayerischen Finanzministeriums und Bayerischen Gesundheitsministeriums

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von bayerischen Behörden können Hinweise nach dem Hinweisgeberschutzgesetz zu Fehlverhalten im dienstlichen Zusammenhang an die für Sie zuständige interne Meldestelle übermitteln.


Fortbildung; Anmeldung zu einer Fortbildungsveranstaltung

Die Weiterentwicklung eines jeden Beschäftigten und das "lebenslange Lernen" sind die zentralen Ziele der Fortbildung. Jedem Beschäftigten muss die Möglichkeit zu Fortbildung eröffnet werden, um Hilfestellung in der hochkomplexen, technisierten Arbeitswelt zu schaffen.