Pflicht zur Beseitigung von Hundekot
Das Ordnungsamt der Stadt Kronach weist erneut auf die Pflicht der Hundehalter hin, Hundekot zu beseitigen. Dafür vorgesehene Tüten können aus entsprechenden Stationen in zentralen Bereichen der Stadt Kronach entnommen werden, falls man keine eigenen Tüten parat hat. Die Verunreinigung von Straßen und öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen ist in § 3 der Reinigungsverordnung geregelt. Hinterlassenschaften nicht zu entfernen gilt als Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldbuße von bis zu 1000€ geahndet.