Kompostieren, aber richtig!

Leider kommt es immer wieder vor, dass auf den Kompostplätzen des Landkreises Kronach neben Grüngut auch Abfälle wie Kartonagen, Plastiktüten, Speisereste oder Katzenstreu oder Ähnliches landen. Diese Abfälle können nicht kompostiert werden und müssen von den Kompostplatzbetreibern aufwändig aussortiert und anschließend fachgerecht und kostenpflichtig entsorgt werden. Um den Service der kostenfreien Kompostierung weiterhin aufrecht erhalten zu können, möchten wir noch einmal eindringlich darauf hinweisen, dass an allen Kompostplätzen ausschließlich kompostierfähiges Material zu den üblichen Öffnungszeiten angeliefert werden darf.

 
Was darf bei Kompostplätzen angeliefert werden?


-    Mähgut, Laub und Gehölzschnitt 
-    Grasschnitt, Baum- und Heckenschnitt 
-    Schnittreste von Blumen, Zierpflanzen 
-    Laub und Ernterückstände aus privaten Gärten
-    Grüngut und vergleichbare kompostierfähige Materialien aus dem gewerblichen und kommunalen Bereich 
-    Papiersäcke (ohne Beschriftung), in denen kompostierbare Materialien angeliefert werden


Was darf nicht angeliefert werden?    

   
-    Essensreste und sonstige Nahrungsmittelrückstände (Bioabfall) 
-    Kunststoffe, insbesondere Kunststoffsäcke, in denen die Materialien angeliefert werden (müssen entleert wieder mitgenommen werden) 
-    Papier (mit Ausnahme der Papiersäcke zum Transport, siehe oben) 
-    Metall, Glas und sonstige Wertstoffe 
-    Bauschutt, Sinkkastenrückstände, Straßenkehricht 
-    Äste mit einem Durchmesser größer als 10 cm und Baumstämme 
-    Altholz aus Sperrmüll und Baumaßnahmen 
-    Wurzelstöcke mit einem Durchmesser größer 10 cm
 

Kontakt

Pressesprecherin Frau Sophia Raithel
Marktplatz 5
96317 Kronach

Montag bis Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Mittwoch
14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag
14:00 - 17:30 Uhr

Freitag
08:00 - 12:30 Uhr