Neue Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

Erhöhung der Hundesteuer seit 01.01.2023

Zum Jahreswechsel gilt in Kronach eine abgeänderte Hundesteuer. Die Besteuerung von Kampfhunden wird aufgenommen. Diese werden mit 200,00 € besteuert. Für Kampfhunde wird keine Steuerbefreiung und keine Steuerermäßigung gewährt. Eine Steuermäßigung für die Hundehaltung in einem Weiler wurde aufgehoben.
Die jährliche reguläre Steuer beträgt für einen bzw. den ersten Hund 70,00 €, für den zweiten Hund fallen 100,00 € an und für jeden weiteren Hund 150,00 €. 
Mit Abmeldung des Hundes ist die Hundesteuermarke an die Gemeinde zurückzugeben. 

Kontakt

Pressesprecherin Frau Sophia Raithel
Marktplatz 5
96317 Kronach

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