Meldepflichten einhalten!

Aus gegebenem Anlass weist das Kronacher Bürgerbüro auf die pflichtgemäße Erfüllung der Meldepflichten hin.

Wer eine Wohnung innerhalb des Stadtgebietes bezieht, muss sich laut Bundesmeldegesetz (BMG) innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde an- bzw. ummelden. Des Weiteren wird im BMG auch die Verpflichtung des Wohnungsgebers (Vermieters) erwähnt. Dieser muss bei der Anmeldung seines Mieters mitwirken. Er ist dazu verpflichtet, der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder der Meldebehörde auch elektronisch innerhalb von zwei Wochen zu bestätigen.


Das Kronacher Bürgerbüro bittet darum, diese Vorgaben unbedingt zu beachten.