Grund- und Gewerbesteuer und Hundesteuer werden fällig
Die Stadt Kronach weist darauf hin, dass sowohl die Grund- und die Gewerbesteuer für das zweite Quartal dieses Jahres als auch die Hundesteuer für 2023 am Montag, 15.05.2023, zur Zahlung fällig werden.
Es wird deshalb darum gebeten, die jeweilige Steuer unter Angabe der Finanzadresse an die Stadtkasse zu überweisen, soweit nicht bereits ein Dauerauftrag bei der Bank besteht oder bisher kein SEPA-Mandat erteilt wurde. Der Steuerbetrag und die Finanzadresse können dem letzten Bescheid entnommen werden.
Seit 2023 gilt für die Hundesteuer ein neuer, höherer Betrag. Daueraufträge wären anzupassen bzw. der Differenzbetrag noch zu überweisen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzverwaltung und der Stadtkasse erteilen gerne weitere Auskünfte und stehen bei der Klärung von steuerrechtlichen Angelegenheiten unter der Telefonnummer 09261/97-265 und bei Fragen zum Zahlungsvorgang unter der Telefonnummer 09261/97-233 zur Verfügung.